1. Anwendungsbereich

1.1 remberg hat das remberg Anything-Relationship-Management System (das „remberg XRM-System“ oder die „Software“) entwickelt und bietet dieses im Rahmen eines Software-as-a-Service Modells („SaaS“) an.

1.2 Das Angebot von remberg zur Nutzung der Software richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

1.3 Grundlage für die Rechtsbeziehungen zwischen remberg und dem Kunden sind ausschließlich der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag, der diese AGB einschließt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

2.1 remberg stellt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses das remberg XRM-System in dem im Vertrag vereinbarten Umfang zur Nutzung zur Verfügung (der „Service“). Das remberg XRM-System wird auf Servern des Anbieters betrieben und gewartet. Die Server werden in der Bundesrepublik Deutschland betrieben.

2.2 Das remberg XRM-System ist eine webbasierte Anwendung zur Verwaltung von Objekten wie Equipment, Maschinen oder Anlagen und dient zur Digitalisierung von angeknüpften Prozessen. Im Einzelnen ergeben sich die vom Kunden über die Software nutzbaren Leistungen aus dem Vertrag und den vereinbarten Verfügbarkeiten und Supportleistungen (Ziffern 3 und 6).      

2.3 remberg schuldet nur die Überlassung der sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Funktionen und Eigenschaften der Software und die Anpassung des Service an den jeweiligen Stand der Technik. remberg stellt die dem Kunden zu überlassende Software in der jeweils aktuell angebotenen Version zur Verfügung. Nicht geschuldet ist eine Anpassung des Service an die Bedürfnisse des Kunden. Es können dem Kunden nach Vereinbarung, und ggf. gegen gesonderte Vergütung, Upgrades wie zusätzliche Features, Add-Ons für Drittsoftware oder APIs zu Drittsoftware zur Verfügung gestellt werden.

2.4 remberg wird die Software und den Service in Form von Patches, Updates und Upgrades laufend erweitern und Verbesserungen vornehmen, wenn diese (i) dem technischen Fortschritt dienen oder (ii) notwendig erscheinen, um Missbrauch zu verhindern. Darüber hinaus ist remberg berechtigt, die Software und/oder den Service zu ändern, wenn (i) geltendes Recht solche Änderungen erfordert, (ii) die Änderungen für den Kunden vorteilhaft sind und (iii) die Änderungen rein technischer oder verfahrenstechnischer Natur sind und keine wesentlichen Auswirkungen auf den Kunden haben. Alle anderen Änderungen unterliegen Ziffer 15 dieser AGB.

2.5 Eine Einweisung des Kunden die Benutzung der Software oder Schulungen sind nicht geschuldet, soweit sie nicht im Vertrag vereinbart werden.

2.6 remberg übersendet dem Kunden Zugangsinformationen und Anweisungen, die er für die Nutzung in vereinbarten Umfang benötigt. Dem Kunden ist es nicht gestattet, diese Zugangsdaten Dritten zu überlassen.

2.7 Der Anbieter stellt dem Kunden den Speicherplatz in Höhe von 1 TB für die vom Kunden und den zugelassenen Nutzern durch Nutzung der Software erzeugten und/oder die zur Nutzung der Software erforderlichen Daten zur Verfügung. Jeder weitere TB kostet 85 € pro Monat zusätzlich.

3. Zurverfügungstellung der Software, Verfügbarkeit, technische Voraussetzungen

3.1 remberg stellt die Software am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht, zur Nutzung bereit (der „Übergabepunkt“). Der Kunde ist für die Internetverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechenzentrum und die dazu erforderlich Hard- und Software (z.B. PC, Netzwerkverbindung) verantwortlich.

3.2 remberg wird mindestens alle 3 bis 5 Stunden Backups vornehmen.

3.3 Die Software wird vorbehaltlich der Verfügbarkeit angeboten. Die durchschnittliche Verfügbarkeit der Software beträgt 99 % im Jahresmittel. Entscheidend ist die Verfügbarkeit der Software am Übergabepunkt. Die Ausfallzeit wird in vollen Minuten ermittelt und errechnet sich aus der Summe der Entstörungszeiten pro Jahr. Nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit eingeschlossen sind (i) die regelmäßigen Wartungsfenster, die bis zu [6] Stunden pro Woche betragen können und in der Regel zwischen [22:00] und [4:00] Uhr mitteleuropäischer Zeit durchgeführt werden, (ii) Zeiten der Nichtverfügbarkeit aufgrund obligatorischer außerplanmäßiger Wartungsarbeiten, die zur Beseitigung von Störungen notwendig sind, (iii) Zeiten der Nichtverfügbarkeit aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle von remberg liegen, insbesondere höhere Gewalt und die nicht durch remberg zu vertreten sind.

3.4 Der Kunde hat die hier beschriebenen Systemanforderungen und Endgeräte-Empfehlungen von remberg zu beachten.

4. Vertragslaufzeit und Kündigung

4.1 Der Vertrag läuft zunächst für die im Vertrag vereinbarte Dauer ab dem Laufzeitbeginn (die „Mindestlaufzeit“) und verlängert sich, wenn im Vertrag nicht anders geregelt, jeweils automatisch um [12] Monate (die Mindestlaufzeit und jede Verlängerung jeweils eine „Vertragsperiode“), wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 90 (neunzig) Tagen zum Ende der jeweilige Vertragsperiode gekündigt wird.

4.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem vor, wenn eine Partei die in diesen AGB ausdrücklich geregelten Pflichten grob verletzt, oder wenn über das Vermögen der anderen Partei das Insolvenzverfahren eröffnet wird, die andere Partei insolvent oder zahlungsunfähig wird. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt auch bei einer den vertraglich vereinbarten Regelungen widersprechenden Datenverwendung vor. Unberührt bleibt zudem das Recht zur Kündigung Ziffer 15 (Sonderkündigung im Fall von Änderungen der AGB).

4.3 Jede Kündigung bedarf der schriftlichen Form.

4.4 Im Falle der Beendigung des Vertrages erlöschen alle dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte an der Software sofort und der Kunde hat die Nutzung der Software einzustellen.

5. Gebühren

5.1 Der Kunde zahlt remberg die laufenden Gebühren gemäß Vereinbarung im Vertrag. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die Gebühren jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und sind für eine Vertragsperiode im Voraus zu zahlen.

5.2 Wird für zusätzliche Leistungen eine Vergütung pro Personentag vereinbart, meint ein „Personentag“ den Zeitaufwand einer/s Mitarbeitenden von 6 bis 8 Stunden. Bei unter 6 Stunden wird ein halber Personentag berechnet.

5.3 Mit dem Service verbundene Reisekosten (Übernachtungen, Flüge, Zug- und Autofahrten) und Spesen werden mit dem Kunden zunächst abgestimmt und nach Freigabe monatlich in Rechnung gestellt.

5.4 Sämtliche Vergütungen unter diesem Vertrag sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnung von remberg zu zahlen. Bei einer Erhöhung des Nutzungsumfangs während einer Vertragsperiode gilt Ziffer 6.7.

5.5 Erhöht sich zukünftig der vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellte Lohnindex (wie nachstehend definiert) gegenüber dem für den Monat des Vertragsschlusses veröffentlichten Index, ändern sich die Gebühren automatisch im gleichen prozentualen Verhältnis zu dem diesem Zeitpunkt folgenden Beginn des nächsten Kalenderquartals. „Lohnindex“ im Sinne dieser Ziffer meint den Index des durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer in Deutschland für den Wirtschaftszweig Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie (Fachserie 16, Reihe 2.4, Gruppe J 62). Sollte dieser Index nicht mehr veröffentlicht werden, ist der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Index maßgeblich, der die Entwicklung der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste im vorgenannten Wirtschaftszweig am ehesten abbildet.

5.6 remberg behält sich vor, die Gebühren für zukünftige Vertragsperioden über die automatische Erhöhung gemäß Ziffer 5.5 hinaus zu erhöhen. In diesem Fall ist remberg verpflichtet, die Erhöhung mindestens acht (8) Wochen vor deren Wirksamwerden in Schriftform gegenüber dem Kunden zu kommunizieren. Für den Fall, dass der Kunde die Preiserhöhung nicht akzeptiert, ist er im Fall einer Preiserhöhung von mehr als 5 % (wobei die Erhöhung nach Ziffer 5.5 nicht einberechnet wird) berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der aktuellen Vertragsperiode zu kündigen.

5.7 Alle fälligen Zahlungen erfolgen in Euro und elektronisch per Banküberweisung an die von remberg mitgeteilte Kontoverbindung. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist können im Verzugsfalle Leistungen eingeschränkt werden. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 60 Tagen ist remberg berechtigt, das gesamte Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen.

5.8 Der Kunde ist nicht berechtigt gegenüber remberg mit Forderungen aufzurechnen, es sei denn, dass es sich um rechtskräftig festgestellte Ansprüche oder von remberg schriftlich anerkannte Ansprüche handelt.

6. Nutzungsrechte an Software von remberg; Erhöhung Nutzeranzahl

6.1 Dieser Abschnitt gilt ausschließlich für die Einräumung der Nutzungsrechte an der Software von remberg gegenüber dem Kunden; für die Einräumung von Nutzungsrechten Dritter gilt Ziffer 7.

6.2 Die Zahlung der vereinbarten Vergütung vorausgesetzt, erhält der Kunde von remberg das nicht-ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die Software während der Dauer des Vertrages in dem vereinbarten Umfang bestimmungsgemäß und in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen zu nutzen.

6.3 Die Software darf nur für die eigenen Belange verwendet werden. Insbesondere darf der Kunde die Software nicht

  6.3.1 Dritten außerhalb des vereinbarten Nutzerkreises für deren Geschäftstätigkeit zur Verfügung stellen;

  6.3.2 ändern, dekompilieren, disassemblieren, rekonstruieren oder in sonstiger Art und Weise bearbeiten;

  6.3.3 nutzen, um eine konkurrierende Softwarelösung zu entwickeln oder einem Dritten dabei zu helfen;

  6.3.4 zur Verbreitung von illegalen und/oder rechtsverletzenden Inhalten verwenden; und/oder

  6.3.5 verkaufen, verlizenzieren, vermieten, übertragen oder in einer anderen Art und Weise kommerziell verwerten.

6.4 remberg behält sich vor, rechtsverletzende Inhalte sowie Inhalte mit Viren oder sonstigen schädlichen Komponenten zu löschen und/oder die hierunter erbrachten Services zu beenden.

6.5 Der Kunde darf die Software nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher auf dem Server des Providers,  nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf  Datenträgern (wie etwa Festplatten o.Ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware.

6.6 Nach Vertragsbeendigung enden die Nutzungsrechte automatisch, ohne dass es einer Erklärung von remberg bedarf.

6.7 Möchte der Kunde den bei Vertragsschluss vereinbarten Nutzungsumfang des Service (z.B. Hinzufügen weiterer Module oder Funktionen) erhöhen, so kann er dies mit einer Vorlaufzeit von [2] Wochen zum 1. des nächsten Kalendermonats (für Servicepakete, die keine unbegrenzte Anzahl von User-Lizenzen enthalten, ist eine Erhöhung der Anzahl der User-Lizenzen bis zum nächsten Werktag möglich) per E-Mail an support@remberg.de tun, ohne dass dies zu einer Verlängerung des Vertrages führt. Für die jeweilige restliche Laufzeit der aktuellen Vertragsperiode wird die Differenz der höheren Anzahl zur bereits gezahlten Gebühr abgerechnet. Für alle weiteren Vertragsperioden erfolgt die Abrechnung im Rahmen der vereinbarten Vorauszahlung.

6.8 Der Kunde ist berechtigt, unter Einhaltung der vereinbarten Nutzeranzahl und unter eigener Verantwortung auch Nutzern außerhalb seines eigenen Unternehmens Zugang zur Software zu gewähren („Drittnutzer“). Eine Haftung von remberg gegenüber den Drittnutzern ist damit nicht verbunden. Der Kunde hat Drittnutzer auf die hierunter vereinbarten Regelungen zur Nutzung der Software hinzuweisen und ist für deren Einhaltung verantwortlich, d.h. der Kunde haftet für Verstöße der Drittnutzer gegen die hierunter vereinbarten Regelungen gegenüber remberg wie für eigene Verstöße.

7. Nutzungsrechte Dritter (Third Party Software)

7.1 Die Software kann Open Source Software-Komponenten enthalten. Die Nutzung dieser Komponenten unterliegt ausschließlich den entsprechenden Nutzungsbedingungen der Open Source Software-Komponenten, die im Rahmen der Open Source Software-Komponenten übermittelt und/oder referenziert werden. Im Falle von Widersprüchen oder entgegenstehenden Vorschriften von Lizenzbestimmungen der Open Source Software und den Bestimmungen dieser AGB genießen die Lizenzbestimmungen der Open Source Software Vorrang.

7.2 Stellt remberg APIs oder Add-Ons für Drittsoftware zur Verfügung (siehe Ziffer 2.3) ist diese Drittsoftware von der Rechteeinräumung nach Ziffer 6 nicht erfasst. Der Kunde ist für die Einholung entsprechender Nutzungsrechte selbst verantwortlich.

8. Supportleistungen

8.1 Supportanfragen können an support@remberg.de gesendet werden.

8.2 Supportanfragen werden grundsätzlich an Werktagen (München) zwischen 8-18h entsprechend der Service Levels gemäß Anlage A bearbeitet.
8.3 Supportanfragen sind schriftlich mit einer nachvollziehbaren Beschreibung der Fehlersymptome zu melden, die nach Möglichkeit durch schriftliche Aufzeichnungen, Screenshots oder andere Unterlagen, die die Mängel belegen, nachzuweisen sind. Die Meldung des Mangels sollte die Reproduktion des Fehlers ermöglichen.

9. Mitwirkungspflichten des Kunden; Nutzungsrechte an Daten und Analysedaten

9.1 Die Mitarbeiter des Kunden werden für den Zugriff auf die Nutzung des Service ein Passwort generieren, welches neben der E-Mail-Adresse zur Nutzung des Service erforderlich ist. Passwörter sind geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.

9.2 Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

9.3 Der Kunde ist allein für von ihm hochgeladenen Inhalte und Daten im Rahmen der Nutzung der Software verantwortlich (die „Inhalt(e)“) und hat sicherzustellen, dass diese keine Rechte Dritter oder geltendes Recht verletzen.

9.4 Der Kunde stellt remberg von allen Ansprüchen, Rechtsstreitigkeiten, Verlusten, Schäden, Ausgaben, Kosten (einschließlich Gerichtskosten und Anwaltskosten) und Verbindlichkeiten („Verluste“) frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit (i) der Nutzung der Software durch den Kunden unter Verstoß dieser AGB; (ii) jeder Verletzung einer in Ziffer 5.3 und in dieser Ziffer 9 festgelegten Pflichten bzw. Verbote durch den Kunden; (iii) jedem Anspruch, nachdem die über die Software verbreiteten Inhalte des Kunden Schäden an einem Dritten verursacht haben, ergeben.

9.5 Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheberrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt remberg hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.

9.6 Sofern und soweit während der Laufzeit des Vertrags, insbesondere durch Zusammenstellung von Anwendungsdaten, durch nach diesem Vertrag erlaubte Tätigkeiten des Kunden auf dem/n Server/n von remberg, eine Datenbank, Datenbanken, ein Datenbankwerk oder Datenbankwerke entstehen, stehen alle Rechte hieran dem Kunden zu. Der Kunde bleibt auch nach Vertragsende Eigentümer der Datenbanken bzw. Datenbankwerke.

9.7 Sofern Daten durch Pseudonymisierung ihren Personenbezug verlieren, steht remberg nach aktuellen Datenschutzverordnungen eine weitere Nutzung und Speicherung der Anwendungsdaten frei.

10. Gewährleistung

10.1 Die von remberg zur Verfügung gestellte Software entspricht im Wesentlichen der Produktbeschreibung nach diesem Vertrag. Bei Update-, Upgrade- und neuen Versionslieferungen sind die Mängelansprüche auf die Neuerungen der Update-, Upgrade- oder neuen Versionslieferungen gegenüber dem bisherigen Versionsstand beschränkt.

10.2 Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung in Mietverträgen. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen.

10.3 Im Übrigen finden die Vorschriften des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB) Anwendung.

10.4 remberg übernimmt keine Gewähr dafür, dass sich mit dem Einsatz der Software verbundenen geschäftlichen Erwartungen des Kunden realisieren.

10.5 remberg übernimmt ohne ausdrückliche Bestätigung keine zusätzliche Garantie für die Software.

10.6 Etwaige Schadensersatzansprüche unterliegen den in Ziffer 11 genannten Beschränkungen.

11. Haftung von remberg für Schäden des Kunden

11.1 In folgenden Fällen haftet remberg für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen in unbeschränkter Höhe und nach den gesetzlichen Verjährungsfristen:

  11.1.1 bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens remberg,

  11.1.2 bei von remberg zu verantwortenden Personenschäden,

  11.1.3 bei Garantien von remberg und

  11.1.4 bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gegen remberg.

11.2 In den Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet remberg bei einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch remberg oder einem seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann.

11.3 Die Haftung gemäß Ziffer 11.2 ist insgesamt für Personenschäden auf 500.000 EUR, für Vermögens-, Sach- und Tätigkeitsschäden auf 100.000 EUR sowie für Datenverlustschäden auf 50.000 EUR beschränkt.

11.4 Unbeschadet der Ziffern 11.1 und 11.3 ist die Haftung von remberg, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, d.h. insbesondere für höhere Gewalt (inkl. Streiks, Naturkatastrophen, Pandemien) und für die einfache fahrlässige Verletzung nicht-vertragswesentlicher Pflichten. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel (§ 536a Abs. 1 BGB) ist ebenfalls ausgeschlossen.

11.5 remberg bleibt der Einwand des Mitverschuldens des Kunden (z.B. wegen einer Verletzung seiner Mitwirkungspflichten gem. Ziffer 7) unbenommen.

11.6 remberg haftet für den Verlust von Daten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.

11.7 Für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde Passwörter oder Benutzerkennungen an Nichtberechtigte weitergibt oder diese sonst an Nichtberechtigte gelangen, ohne dass remberg hierauf Einfluss hat, übernimmt remberg keine Haftung.

12. Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen. „Vertrauliche Informationen“ im Sinne des vorstehenden Satzes sind alle wirtschaftlichen, technologischen, wissenschaftlichen, patentrechtlichen und anderen internen Informationen der Parteien bezüglich etwaiger Geschäftsstrategien, Ideen, Schutzrechte, Entwicklung, Know-how und Produktion der Parteien, die bereits mitgeteilt wurden oder im Rahmen dieser Vereinbarung mitgeteilt werden. Von der Verpflichtung zur Geheimhaltung ausgenommen sind solche Informationen einer Partei,

12.1 die sich schon vor Übergabe durch diese Partei im Besitz der jeweils anderen Partei befanden;

12.2 die zum Zeitpunkt der Übergabe bereits öffentlich bekannt waren;

12.3 die nach ihrer Übergabe durch Veröffentlichung oder in sonstiger Weise allgemein bekannt werden, 12.4 es sei denn, dies geschieht durch eine Verletzung der in dem vorliegenden Vertrag geregelten Geheimhaltungsverpflichtung durch eine der Parteien;

12.5 zu deren Weitergabe an Dritte die jeweils andere Partei vorher in Textform (unter Einschluss von E-Mails) ihr Einverständnis erteilt hat;

12.6 für die eine gesetzliche Verpflichtung zur Herausgabe oder Offenbarung besteht.

13. Datenschutz und Datensicherheit

13.1 Der Kunde wird bei der Nutzung der Software die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.

13.2 Im Rahmen der Vertragsdurchführung verarbeitet remberg bestimmungsgemäß personenbezogene Daten, für die der Kunde datenschutzrechtlich verantwortlich ist. Für die Durchführung dieser Auftragsverarbeitung vereinbaren remberg und der Kunde die Geltung des in der Anlage zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beigefügten Auftragsverarbeitungsvertrages.

13.3 Die von dem Kunden im Rahmen der Softwarenutzung hochgeladenen Daten bleiben im Eigentum des Kunden und werden nicht an Dritte weitergegeben.

13.4 Bis drei Monate nach Vertragsbeendigung hat der Kunde Anspruch darauf, seine Daten in einem gängigen Format exportieren zu lassen. Danach besteht die Möglichkeit der Herausgabe nur im Einzelfall (soweit die Daten noch vorhanden sind) und gegen gesonderte Vergütung.

14. Inhalt für eine Referenz

Der Kunde kann dem Anbieter bei Zufriedenheit mit dem System eine Referenz in Bezug auf den Einsatz des Systems remberg geben. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Genauere Bestandteile werden in Textform zwischen Kunde und remberg geregelt und dürfen nur in der zwischen dem Kunden und remberg definierten Form Verwendung finden. remberg darf im Rahmen der Referenz auch das Logo des Kunden verwenden.

15. Änderungen der AGB

remberg behält sich vor, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Die geplanten Änderungen bzw. Ergänzungen werden dem Kunden mit angemessener Frist vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail oder schriftlich angekündigt. Widerspricht der Kunde den geänderten AGB nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Empfang der E-Mail, in Textform (z. B. Brief, E-Mail), gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Im Fall des Widerspruchs gelten die ursprünglichen AGB unverändert fort; in diesem Fall ist remberg jedoch berechtigt, den Vertrag im Rahmen eines Sonderkündigungsrechts mit einer Frist von zwei Monaten ab Zugang des Widerspruchs zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Das Sonderkündigungsrecht gilt nicht mit Wirkung innerhalb einer vereinbarten Mindestlaufzeit.

16. Mitteilungen

Mitteilungen des Kunden erfolgen per E-Mail an support@remberg.de Wichtige Änderungen der Kundendaten, oder sonstige Umstände, die das Vertragsverhältnis betreffen, hat der Kunde remberg umgehend an die vorstehende E-Mailadresse zu kommunizieren.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Dem Kunden ist die Abtretung oder Übertragung von Forderungen aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung von remberg gestattet.

17.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München. Erfüllungsort ist der Sitz von remberg.

17.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

17.4 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

17.5 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, eine unzulässige Fristbestimmung oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Soweit die Unwirksamkeit sich nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305 ff. BGB (Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen) ergibt, gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke. Im Falle einer unzulässigen Frist gilt das gesetzlich zulässige Maß.

ANLAGE A

Service-Levels

Priorität III
Niedrig
II
Hoch
I
Kritisch
Schweregrad
(mit Beispielen)
Ein Problem, das eine geringe Auswirkung auf die Nutzung der Software durch den Kunden hat. Ein Problem, das eine mittlere bis hohe Auswirkung auf die Nutzung der Software durch den Kunden hat. Ein Problem, bei dem die Nutzung der Software durch den Kunden nur schwer oder gar nicht möglich ist (der Benutzer kann sich nicht einloggen oder der gesamte Service ist nicht verfügbar)

SLA-Bedingungen

Priorität III
Niedrig
II
Hoch
I
Kritisch
Reaktionszeit innerhalb der Geschäftszeiten von remberg  8 Stunden 1-3 Stunden Innerhalb von zwei Stunden
Statusbericht Innerhalb von sieben Arbeitstagen Täglich Alle vier Stunden
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